Bundestag beschließt Anpassung der Krankenhausreform

Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dafür, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.

WesentlicheÄnderungen des Gesetzentwurfs

Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Diese betreffen unter anderem:

  • Erweiterte Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform.
  • Verlängerte Umsetzungsfristen für bestimmte Maßnahmen.
  • Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

In der zweiten Beratung wurden vierÄnderungsanträge der AfD-Fraktion und einÄnderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Die Anpassung der Krankenhausreform zielt darauf ab, die stationäre Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu sichern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

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