Germany
Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dafür, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten.
Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Diese betreffen unter anderem:
In der zweiten Beratung wurden vierÄnderungsanträge der AfD-Fraktion und einÄnderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Die Anpassung der Krankenhausreform zielt darauf ab, die stationäre Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu sichern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.