Liechtenstein schafft rechtliche Grundlage für Vorsorgeausgleich bei ausländischen Scheidungen

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 3. März 2026 einen Bericht und Antrag zurÄnderung des Ausserstreitgesetzes, der Jurisdiktionsnorm und des Gesetzesüber das internationale Privatrecht verabschiedet. Ziel dieser Vorlage ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um ausländische Entscheidungenüber den Bestand einer Ehe hinsichtlich der Aufteilung der Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge (sogenannter Vorsorgeausgleich) in Liechtenstein zu ergänzen.

Notwendigkeit der Gesetzesänderung

Bisher fehlte in Liechtenstein ein Verfahren, um eine solche Ergänzung zu beantragen, wenn bei einer durch ein ausländisches Gericht ausgesprochenen Scheidung, Ungültigerklärung oder Trennung keine Regelung zum liechtensteinischen Vorsorgeausgleich getroffen wurde. Die Neuerungen gelten auch für eingetragene Partnerschaften.

Ziel der Reform

Mit dieser Reform soll mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Dazu werden entsprechende Anpassungen im Ausserstreitgesetz, in der Jurisdiktionsnorm sowie im internationalen Privatrecht vorgenommen.

Für weitere Informationen steht das Ministerium für Gesellschaft und Justiz zur Verfügung. Kontaktperson ist Generalsekretär Michael Winkler, erreichbar unter T +423 236 60 94 oder per E-Mail an michael.winkler@regierung.li.

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