Bundestag beschließt Krankenhausreformanpassungsgesetz

Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte, dass die Krankenhauslandschaft sich verändern müsse und werde, um eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen.

Wesentliche Punkte des KHAG

  • Sicherung der stationären Versorgung im ländlichen Raum: Anpassung der Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken, um den Gestaltungsspielraum der Länder zu erweitern.
  • Finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung: Der ursprünglich vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro wird nun aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität getragen.
  • Verschiebung der Vorhaltevergütung: Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, sodass die volle Finanzwirksamkeit erst ab 2030 eintritt.
  • Pflegepersonaluntergrenzen: Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen wird zum Qualitätskriterium für die Zuweisung aller Leistungsgruppen.
  • Bundes-Klinik-Atlas: Die Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlas wird dem Gemeinsamen Bundesausschussübertragen, um Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationüber die Qualität der stationären Versorgung zu ermöglichen.

Die Anpassung der Krankenhausreform zielt darauf ab, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die stationäre Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu sichern.

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