Justiceface
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Jun 19, 2026
Autriche

Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 beschlossen

Am 19. Juni 2026 hat derösterreichische Nationalrat die Novellierung des Sterbeverfügungsgesetzes verabschiedet. Diese Gesetzesänderung reagiert auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2024, das die einjährige Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen als verfassungswidrig erklärte.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Seit Inkrafttreten des Sterbeverfügungsgesetzes im Januar 2022 konnten sterbewillige Personen inÖsterreich eine Sterbeverfügung errichten, die ursprünglich eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr hatte. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Befristung auf, da sie als verfassungswidrig eingestuft wurde. Infolgedessen waren Sterbeverfügungen seit dem 1. Juni 2026 unbefristet gültig.

WesentlicheÄnderungen der Novelle

Die nun beschlossene Novelle führt die einjährige Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen wieder ein, ergänzt jedoch ein vereinfachtes Verfahren zur Erneuerung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Für die Erneuerung ist eineärztliche Bestätigung erforderlich, die die fortbestehende Entscheidungsfähigkeit und den freien Entschluss der sterbewilligen Person bestätigt. Diese Erneuerung kann vor einerärztlichen Person, einem Notar oder einer Patientenvertretung erfolgen.

Reaktionen und Ausblick

Die Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), die maßgeblich an der Anfechtung der ursprünglichen Befristung beteiligt war, begrüßte die Vereinfachung des Erneuerungsverfahrens, plädierte jedoch für eine längere Gültigkeitsdauer der Sterbeverfügungen. Die Novelle tritt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung finden Sie auf der Website desösterreichischen Parlaments.