Liechtenstein passt Verordnungen an geänderte Fondsgesetze an

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 10. März 2026 eine umfassendeÜberarbeitung der Verordnungüber die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) beschlossen. Zudem wurdenÄnderungen an der Verordnungüber bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV), der Investmentunternehmensverordnung (IUV) und der Verordnung zum Gesetzüber die betriebliche Personalvorsorge (BPVV) verabschiedet.

Hintergrund der Anpassungen

DieseÄnderungen stehen im Zusammenhang mit den zuvor verabschiedeten Gesetzesänderungen der Fondsgesetze, insbesondere des AIFMG, des UCITSG und des IUG. Ziel ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (AIFMD II) sowie die Durchführung der Verordnung (EU) 2023/606 (ELTIF II). Die entsprechenden Gesetzesvorlagen wurden vom Landtag im Dezember 2025 in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet.

Details der Verordnungsänderungen

Die Totalrevision der AIFMV war notwendig, da in der bisherigen Fassung wesentliche Bestimmungen aufgrund mehrerer Novellen bereits aufgehoben wurden. Die Neufassung sorgt für eine einheitliche und logische Artikelstruktur, berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben und bereinigt redaktionelle sowie systematische Unstimmigkeiten. Die Anpassungen in der UCITSV und IUV dienen ebenfalls der Umsetzung der gesetzlichenÄnderungen und der Behebung von in der Praxis festgestellten Mängeln.

Auswirkungen auf den Finanzplatz Liechtenstein

Mit diesen Anpassungen werden klare, verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein geschaffen. Die neuen Verordnungen treten zeitgleich mit den geänderten gesetzlichen Grundlagen am 16. April 2026 in Kraft.

Für weitere Informationen steht das Ministerium für Präsidiales und Finanzen zur Verfügung. Kontaktperson ist Generalsekretärin Eve Beck, erreichbar unter T +423 236 74 37 oder per E-Mail an Eve.Beck@regierung.li.

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