Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026: Ministerialentwurf veröffentlicht

Am 17. März 2026 hat das Bundesministerium für Justiz den Ministerialentwurf für das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 in nationales Recht umzusetzen und bringt umfassendeÄnderungen in mehreren bestehenden Gesetzen mit sich.

WesentlicheÄnderungen und Ziele

Der Entwurf sieht vor, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz zuändern. Zudem soll das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben werden. Hauptziel ist die Harmonisierung der Vorschriften für Fernabsatzverträgeüber Finanzdienstleistungen, insbesondere hinsichtlich vorvertraglicher Informationen und Rücktrittsrechten.

Hintergrund der Gesetzesinitiative

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken und unlautere Geschäftspraktiken effektiver zu bekämpfen. Durch die Integration der aktualisierten Vorschriften in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz wird eine klarere und einheitlichere Regelung für Verbraucher und Unternehmen geschaffen.

Ausblick und weitere Schritte

Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf endet am 20. März 2026. Interessierte Parteien sind eingeladen, Stellungnahmen abzugeben. Nach Abschluss der Begutachtung wird der Entwurf dem Nationalrat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es wird erwartet, dass das Gesetz noch im Laufe des Jahres 2026 in Kraft tritt.

Für Verbraucher bedeutet dies voraussichtlich einen verbesserten Schutz bei Fernabsatzverträgenüber Finanzdienstleistungen und eine stärkere Position gegenüber unlauteren Geschäftspraktiken. Unternehmen müssen sich auf die neuen Informationspflichten und Rücktrittsrechte einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.

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