Ministerialentwurf zum Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 veröffentlicht

Am 16. Februar 2026 hat das Bundesministerium für Justiz den Ministerialentwurf für das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, mehrere bestehende Gesetze zuändern und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufzuheben.

Hintergrund und Zielsetzung

Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825. Diese Richtlinien betreffen insbesondere Fernabsatzverträgeüber Finanzdienstleistungen und den Schutz der Verbraucher im Kontext desökologischen Wandels.

WesentlicheÄnderungen

  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz: Integration aktualisierter Vorschriften für Fernabsatzverträgeüber Finanzdienstleistungen, insbesondere hinsichtlich vorvertraglicher Informationen und Rücktrittsrechten.
  • Konsumentenschutzgesetz: Anpassungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter.
  • Versicherungsvertragsgesetz: Änderungen zur besseren Transparenz und Information der Versicherungsnehmer.
  • Zahlungsdienstegesetz 2018: Anpassungen an neue EU-Vorgaben.
  • Verbraucherbehördenkooperationsgesetz: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Verbraucherbehörden.
  • Aufhebung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes: Die Regelungen werden in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz integriert.

Begutachtungsfrist

Interessierte Kreise haben bis zum 20. März 2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.

Ausblick

Nach Abschluss der Begutachtungsfrist wird der Entwurfüberarbeitet und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist es, die neuen Regelungen zeitnah in Kraft zu setzen, um den Verbraucherschutz inÖsterreich weiter zu stärken.

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