Autriche
Am 16. Februar 2026 hat das Bundesministerium für Justiz den Ministerialentwurf für das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, mehrere bestehende Gesetze zuändern und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufzuheben.
Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825. Diese Richtlinien betreffen insbesondere Fernabsatzverträgeüber Finanzdienstleistungen und den Schutz der Verbraucher im Kontext desökologischen Wandels.
Interessierte Kreise haben bis zum 20. März 2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.
Nach Abschluss der Begutachtungsfrist wird der Entwurfüberarbeitet und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist es, die neuen Regelungen zeitnah in Kraft zu setzen, um den Verbraucherschutz inÖsterreich weiter zu stärken.