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Der Deutsche Bundestag plant, die Zwangsvollstreckung weiter zu digitalisieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am Donnerstag, den 19. März 2026, nach einer halbstündigen Debatte zur Abstimmung gestellt. Ziel des Entwurfs ist es, die Anzahl hybrider Anträge zu reduzieren und den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern zu verbessern.
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Anwendungsbereiche der Paragraphen 754a und 829a der Zivilprozessordnung. Dadurch soll es in mehr Fällen möglich werden, elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan zuübermitteln, anstatt der bisherüblichen vollstreckbaren Ausfertigung in Papierform. Dies soll den Austausch von Papierdokumenten und die damit verbundenen Medienbrüche vermeiden.
Der Entwurf enthält zudem Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern und zum Nachweis bestimmter Vollmachten. Außerdem ist eine Erhöhung der Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung vorgesehen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreicheÄnderungsvorschläge eingebracht, unter anderem zur Formatierung elektronisch vorzulegender Dokumente. Er schlägt vor, bereits jetzt strukturierte, maschinenlesbare Formate zu ermöglichen, da die technischen Voraussetzungen mit dem XJustiz-Format bereits gegeben seien.
Die Bundesregierung plant mittelfristig eine digitale Lösung, die ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleistet und das Verfahren vereinfacht. Vorarbeiten dazu haben bereits begonnen.
Die geplante Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zielt darauf ab, Verfahren effizienter zu gestalten und den Austausch von Papierdokumenten zu reduzieren. Dies könnte zu einer schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung von Vollstreckungsverfahren führen und den elektronischen Rechtsverkehr stärken.