Austria
Am 24. Februar 2026 gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekannt, dass am 11. März 2026 eineöffentliche Verhandlung zur Verwertung von im Ausland ermittelten Chatprotokollen inösterreichischen Strafverfahren stattfinden wird.
Die Verhandlung betrifft die Frage, ob und inwieweit Chatprotokolle, die von ausländischen Behörden ermittelt wurden, inösterreichischen Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden dürfen. Diese Thematik hat in der jüngeren Vergangenheit an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext internationaler Ermittlungen und der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden.
Die Entscheidung des VfGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Beweisführung in Strafverfahren haben. Sie berührt grundlegende Fragen des Datenschutzes, der Souveränität und der internationalen Zusammenarbeit im Strafrecht.
Die Verhandlung am 11. März 2026 wird mit Spannung erwartet. Beobachter gehen davon aus, dass der VfGH in den folgenden Monaten eine Entscheidung treffen wird, die Klarheitüber die Zulässigkeit derartiger Beweismittel schaffen soll.