Germany
Am 29. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag nach halbstündiger Debatte drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung beschlossen. Diese betreffen die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel, die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und dieÄnderung des Eurojust-Gesetzes.
Der erste Gesetzentwurf zielt darauf ab, die EU-Richtlinie 2023/1544 und die Verordnung 2023/1543 umzusetzen. Diese Regelungen betreffen die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu erleichtern.
Der zweite Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung. Zudem werden Anpassungen im Strafrahmen bei geheimdienstlicher Agententätigkeit vorgenommen. DieseÄnderungen sollen die Strafverfolgung von Terrorismusdelikten effektiver gestalten und die Sicherheit in Deutschland erhöhen.
Der dritte Gesetzentwurf betrifft dieÄnderung des Eurojust-Gesetzes. Eurojust ist die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. DieÄnderungen sollen die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden und Eurojust verbessern und die Effizienz der Strafverfolgung auf europäischer Ebene steigern.
Die Verabschiedung dieser Gesetze unterstreicht das Bestreben Deutschlands, die internationale Zusammenarbeit in der Strafverfolgung zu stärken und den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden.